Schritt 1: Vertragsgesellschaft finden
Der Markenname auf der Website ist nicht Ihr Vertragspartner. Das ist eine Gesellschaft mit vollständigem Namen, Rechtsform und Sitz, und sie steht in den rechtlichen Unterlagen: in der Kundenvereinbarung, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und im Impressum der Website.
Suchen Sie den Abschnitt, der erklärt, mit wem Sie den Vertrag schließen („Vertragspartner“, „Wir sind …“), und notieren Sie sich den genauen Firmennamen. Findet sich keine klare Antwort oder werden mehrere Gesellschaften genannt, ohne dass erkennbar ist, welche für Kunden aus Deutschland zuständig ist, fragen Sie beim Support nach, am besten schriftlich. Mit diesem Namen arbeiten Sie in den nächsten Schritten weiter.
Schritt 2: Lizenz im Register prüfen
Eine Lizenznummer auf der Website beweist nichts, erst der Eintrag im Register der Aufsichtsbehörde tut es. Prüfen Sie, ob Firmenname und Nummer dort übereinstimmen und welche Dienstleistungen genehmigt sind.
Für in Deutschland tätige Unternehmen führt die BaFin eine Unternehmensdatenbank. Für zyprische Gesellschaften gibt es das öffentliche Register der CySEC. Geben Sie den Firmennamen aus Schritt 1 ein und achten Sie auf Abweichungen: ein anderer Rechtsformzusatz, ein anderer Sitz oder ein abgelaufener Status sind Gründe, nachzufragen.
Bei einer Zweigniederlassung oder Repräsentanz in Deutschland sehen Sie zusätzlich eine BaFin-Kennung. Auch sie lässt sich abgleichen.
Schritt 3: Schutzklauseln in Kundenvereinbarung und Risikohinweis
Suchen Sie im Vertrag nach drei Absätzen: zum negativen Kontostand, zur automatischen Schließung von Positionen (Close-out) und zur Verwahrung der Kundengelder. Die Formulierungen sind selten werbewirksam, aber verbindlich.
Im Risikohinweis finden Sie außerdem den Anteil der Privatkundenkonten, die beim jeweiligen Anbieter Geld verlieren. Er muss standardisiert angegeben werden und eignet sich als nüchterner Realitätscheck. Wie der Schutz vor negativen Kontoständen aufgebaut ist, erklärt die Seite zum Schutz vor negativen Kontoständen.
Schritt 4: Kundenstatus Privat oder Professionell
Prüfen Sie bei der Registrierung, als was Sie geführt werden. Privatkunden genießen den vollen Schutz. Ein Wechsel zum professionellen Kunden ist möglich, aber mit Verzicht verbunden: auf Anlegerentschädigung, Streitschlichtung und erweiterte Risikoaufklärung.
Einige Anbieter bewerben den professionellen Status mit höherem Hebel. Das klingt nach einem Vorteil, verschiebt aber das Risiko zu Ihnen. Beantragen Sie ihn nur, wenn Sie die Kriterien tatsächlich erfüllen und die Folgen kennen.
Schritt 5: Wer beaufsichtigt wen – BaFin, CySEC und Passporting
CFD-Anbieter sind in der EU nicht überall gleich organisiert. Viele sitzen in einem Mitgliedstaat, etwa Zypern, und bedienen von dort aus andere Länder. Grundlage ist das Passporting: Ein in einem EU-Staat zugelassenes Unternehmen darf unter bestimmten Voraussetzungen Dienstleistungen in anderen Mitgliedstaaten anbieten. Aufsicht übt dann in erster Linie die Heimatbehörde aus, die ESMA setzt EU-weite Regeln.
| Anbieter | Gesellschaft | Aufsicht | Bezug zu Deutschland |
|---|---|---|---|
| Capital.com | Capital Com SV Investments Limited | CySEC, Lizenz 319/17 | nicht eindeutig belegt |
| Libertex | Indication Investments Ltd | CySEC, Lizenz 164/12 | Repräsentanz, bei der BaFin registriert (BaFin-ID 10161686) |
| Plus500 | Plus500CY Ltd | CySEC, Lizenz 250/14 | nicht eindeutig belegt |
| XTB | XTB S.A. German Branch, Berlin | KNF (Polen) und BaFin | Zweigniederlassung in Berlin (BaFin-ID 10121520) |
Die Tabelle zeigt vor allem eines: Wer „reguliert“ sagt, meint nicht immer dieselbe Behörde. Fragen Sie deshalb nach der Aufsicht Ihrer Gesellschaft, nicht der Marke.
Schritt 6: Kundengelder und Anlegerentschädigung
Seriöse Anbieter halten Kundengelder getrennt vom eigenen Vermögen (Segregation). Geht das Unternehmen in die Insolvenz, sind Ihre Einlagen dadurch nicht automatisch Teil der Insolvenzmasse. Zusätzlich kann eine Anlegerentschädigung greifen, wenn der Anbieter seine Pflichten nicht mehr erfüllen kann.
Capital.com und Plus500 geben an, Kundengelder getrennt zu verwahren und Mitglied im zyprischen Anlegerentschädigungsfonds (ICF) zu sein. Bei Libertex fällt auf, wer darauf verzichtet: Professionelle Kunden verzichten auf die Entschädigung durch den ICF, Privatkunden also nicht. Wo eine Angabe in den geprüften Quellen fehlt, lassen wir sie weg, statt zu raten. Prüfen Sie sie im Zweifel selbst.
Wichtig ist: Die Entschädigung deckt Anlegerverluste durch Ausfall des Anbieters, nicht durch Handelsverluste. Sie ersetzt keinen Schaden, den Sie selbst durch Ihre Positionen erleiden.
Rote Flaggen
Bei diesen Signalen sollten Sie aussteigen oder nachhaken:
- Die Lizenznummer findet sich nicht im öffentlichen Register.
- Es gibt Boni oder Geschenke für Einzahlungen oder Handelsvolumen.
- Jemand drängt Sie zur schnellen Einzahlung oder meldet sich unaufgefordert telefonisch.
- Es werden sichere Gewinne oder feste Renditen versprochen.
- Die Vertragsgesellschaft sitzt außerhalb der EU, ohne dass das klar erkennbar ist.
Ein einzelnes Signal ist kein Beweis, aber mehrere zusammen sind ein klares Muster.
Häufige Fragen
Reicht eine CySEC-Lizenz für deutsche Kunden?
Grundsätzlich ja, wenn der Anbieter sie per Passporting nutzt und die EU-Regeln einhält. Für Angebote an Kunden in Deutschland gelten zusätzlich die Verbote der BaFin. Ob ein Anbieter das einhält, zeigt der Blick in Vertrag und Register.
Wo finde ich den Risikohinweis?
Meist im Fußbereich der Anbieter-Website oder bei den rechtlichen Dokumenten. Er enthält den standardisierten Satz zum Anteil verlustreicher Privatkundenkonten. Fehlt er, ist das bereits ein Warnsignal.
Was ist Passporting?
Ein Unternehmen, das in einem EU-Mitgliedstaat zugelassen ist, darf Dienstleistungen unter bestimmten Voraussetzungen auch in anderen Mitgliedstaaten anbieten, ohne dort eine eigene Vollzulassung zu brauchen. Ein Beispiel ist ein zyprisches Unternehmen mit Kunden in Deutschland.